Kurz-Fakten

  • Chat-Assistenten müssen als solche erkennbar sein, nicht erst auf Nachfrage
  • Deepfakes und künstlich erzeugte Medien sind offenzulegen
  • Die technische Kennzeichnung durch maschinenlesbare Wasserzeichen wurde zeitlich nach hinten verschoben
  • Die Angaben zum genauen Termin gehen zwischen den Quellen auseinander – im Einzelfall prüfen

Bedeutung in der Praxis

Für die meisten Unternehmen ist das die erste Pflicht aus der Verordnung, die sichtbar wird. Ein Hinweis im Chatfenster ist schnell umgesetzt. Aufwendiger ist die Frage, was mit generierten Inhalten in Newslettern, Produkttexten und Bildmaterial geschieht – dort fehlt die Kennzeichnung meist.

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