Kurz-Fakten
- Der Begriff stammt aus dem Jahr 1956, von der Dartmouth-Konferenz
- Die EU-Verordnung 2024/1689 definiert KI-Systeme rechtsverbindlich über ihre Autonomie und Anpassungsfähigkeit
- Regelbasierte Software fällt nicht unter diese Definition, auch wenn sie oft so vermarktet wird
- Die in Deutschland gebräuchliche Abkürzung ist KI, international AI
Bedeutung in der Praxis
Die begriffliche Unschärfe ist kein akademisches Problem. Sie entscheidet inzwischen darüber, welche Pflichten für ein Produkt gelten: Fällt eine Software unter die Definition der KI-Verordnung, greifen Transparenz- und Dokumentationspflichten. Fällt sie nicht darunter, greifen sie nicht.
Für die Auswahl eines Werkzeugs ist deshalb die Rückfrage nützlich, was genau dahintersteckt – ein Sprachmodell, ein statistisches Verfahren oder eine Sammlung von Wenn-Dann-Regeln mit Marketingaufkleber.