Kurz-Fakten

  • Anhang III listet die Einsatzfelder, Anhang I die regulierten Produkte
  • Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht
  • Die volle Anwendbarkeit für Anhang III wurde auf den 2. Dezember 2027 verschoben
  • Für Anhang I gilt der 2. August 2028
  • Die Einstufung richtet sich nach dem Einsatzzweck, nicht nach der Technik

Bedeutung in der Praxis

Der letzte Punkt entscheidet in der Praxis. Dasselbe Sprachmodell ist in einer Marketingtextvorlage nicht reguliert und in einer Bewerbungsvorauswahl hochreguliert. Deshalb steht am Anfang jeder Bestandsaufnahme nicht die Frage nach der Technik, sondern nach dem Verwendungszweck.

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