Kurz-Fakten
- Human in the Loop: Mensch entscheidet · Human on the Loop: Mensch überwacht · Vollautomatik: keine Beteiligung
- Wirksam ist Aufsicht nur, wenn sie tatsächlich ausgeübt werden kann – Zeit, Kenntnis, Befugnis
- Eine Freigabe im Sekundentakt ist formale, keine echte Aufsicht
- Artikel 22 DSGVO begrenzt zusätzlich rein automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung
Bedeutung in der Praxis
Der zweite Punkt entscheidet über die Praxistauglichkeit. Wer 200 Vorschläge pro Stunde bestätigen soll, bestätigt sie ungeprüft. Menschliche Aufsicht muss in der Menge und im Ablauf so gestaltet sein, dass ein Widerspruch realistisch möglich ist – sonst ist sie ein Häkchen im Prüfbericht.