Kurz-Fakten

  • Der Sitz der Agentur sagt nichts über den Verarbeitungsort des Modells aus
  • Der Auftragsverarbeitungsvertrag muss auch den Modellanbieter im Hintergrund erfassen
  • Bei kostenfreien Zugängen ist die Weiterverwendung von Eingaben häufig voreingestellt
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung kann je nach Umfang und Datenart erforderlich sein

Bedeutung in der Praxis

Der häufigste Schaden entsteht nicht durch böse Absicht, sondern weil niemand gesagt hat, welche Zugänge erlaubt sind. Eine kurze schriftliche Regel dazu wirkt mehr als ein umfangreiches Konzept, das niemand liest.

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