Kurz-Fakten

  • Erster Schritt ist ein Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme, auch der nicht freigegebenen
  • Zweiter Schritt ist die Einordnung nach Risikoklasse der KI-Verordnung
  • ISO/IEC 42001 beschreibt ein zertifizierbares Managementsystem für KI
  • Datenschutzrecht gilt parallel und unabhängig von der KI-Verordnung

Bedeutung in der Praxis

Der Aufwand entsteht nicht durch die Verordnung, sondern durch das, was sie sichtbar macht. In den meisten Unternehmen laufen KI-Werkzeuge längst – über private Zugänge, Browsererweiterungen und Funktionen in vorhandener Software. Ohne dieses Verzeichnis lässt sich nichts einordnen und nichts nachweisen.

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