Kurz-Fakten
- Erster Schritt ist ein Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme, auch der nicht freigegebenen
- Zweiter Schritt ist die Einordnung nach Risikoklasse der KI-Verordnung
- ISO/IEC 42001 beschreibt ein zertifizierbares Managementsystem für KI
- Datenschutzrecht gilt parallel und unabhängig von der KI-Verordnung
Bedeutung in der Praxis
Der Aufwand entsteht nicht durch die Verordnung, sondern durch das, was sie sichtbar macht. In den meisten Unternehmen laufen KI-Werkzeuge längst – über private Zugänge, Browsererweiterungen und Funktionen in vorhandener Software. Ohne dieses Verzeichnis lässt sich nichts einordnen und nichts nachweisen.