Kurz-Fakten
- Gültig seit dem 2. Februar 2025, ohne Übergangsfrist
- Gefordert sind technisches Grundverständnis, Kenntnis der Grenzen und der rechtlichen Lage
- Der Umfang richtet sich nach Rolle, Vorkenntnis und Einsatzzweck
- Eine bestimmte Schulungsform ist nicht vorgeschrieben, eine Dokumentation aber praktisch nötig
Bedeutung in der Praxis
Weil kein Zertifikat vorgeschrieben ist, wird die Pflicht gern übersehen oder mit einer Pauschalschulung abgehakt. Beides ist riskant: Nachweisen muss man im Zweifel, dass die konkret eingesetzten Systeme geschult wurden – eine Schulung zu Werkzeugen, die im Haus niemand nutzt, erfüllt die Anforderung nur auf dem Papier.