Der 2. August 2026 stand lange als der große Stichtag der KI-Verordnung im Kalender. Er ist gekommen – aber mit einem anderen Inhalt als noch im Frühjahr angenommen.

Was sich kurzfristig geändert hat

Die EU-Kommission hatte im November 2025 den sogenannten Digital Omnibus vorgeschlagen. Rat und Parlament erzielten am 7. Mai 2026 eine politische Einigung, die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 24. Juli 2026.

Kern der Änderung

Die vollen Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III greifen erst ab dem 2. Dezember 2027. Für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist – Anhang I –, gilt der 2. August 2028.

Der Fahrplan im Überblick

2. Februar 2025 Verbote und Kompetenzpflicht

Verbotene Praktiken nach Artikel 5 und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Unverändert in Kraft, von den Verschiebungen nicht berührt.

2. August 2025 Pflichten für GPAI-Modelle

Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen dokumentieren und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen.

2. August 2026 Transparenz und Durchsetzung

Artikel 50 wird wirksam. Vor allem aber: Die nationalen Aufsichtsbehörden können ab jetzt tätig werden und sanktionieren.

2. Dezember 2027 Hochrisiko nach Anhang III

Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung, Justiz, kritische Infrastruktur. Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung.

2. August 2028 Regulierte Produkte nach Anhang I

KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist – etwa Medizinprodukte oder Maschinen.

Was seit dem 2. August 2026 dennoch gilt

  • Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können. Das betrifft Chat-Assistenten unmittelbar.
  • Durchsetzung und Sanktionierung. Die nationalen Aufsichtsbehörden können ab diesem Datum tätig werden. Das ist die eigentliche Zäsur.
  • Pflichten für GPAI-Modelle. Anwendbar seit August 2025, durchsetzbar seit August 2026.

Warum das keine Entwarnung ist

Die Verschiebung betrifft den Zeitpunkt, nicht den Inhalt. Ein Hochrisiko-System braucht weiterhin Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung – nur eben nachweisbar ab Dezember 2027 statt ab August 2026.

Wer diese Zeit als Pause versteht, steht in sechzehn Monaten unter demselben Druck, nur mit weniger Vorlauf. Die naheliegende Nutzung der gewonnenen Zeit ist der Aufbau von Bestandsaufnahme, Risikoklassifizierung und Dokumentation – Arbeit, die ohnehin anfällt.

Was jetzt sinnvoll ist

  1. Bestandsaufnahme

    Welche KI-Systeme laufen tatsächlich im Haus – einschließlich der Funktionen in vorhandener Software und der Zugänge, die niemand freigegeben hat? Diese Liste fällt regelmäßig länger aus als erwartet.

  2. Einordnung nach Risikoklasse

    Die Einstufung richtet sich nach dem Verwendungszweck, nicht nach der Technik. Dasselbe Sprachmodell ist in einer Textvorlage unreguliert und in einer Bewerbungsvorauswahl hochreguliert.

  3. Kennzeichnung prüfen

    Chat-Assistenten, generierte Texte, Bilder. Das ist die Pflicht, die jetzt schon greift und am schnellsten umsetzbar ist.

  4. Kompetenznachweis dokumentieren

    Die Pflicht aus Artikel 4 gilt seit Februar 2025 ohne Übergangsfrist. Nachweisen muss man im Zweifel, dass die konkret eingesetzten Systeme geschult wurden.

Was das für die Anbieterauswahl bedeutet

Angebote, die mit dem Stichtag August 2026 und drohenden Bußgeldern für Hochrisiko-Systeme werben, arbeiten mit einem überholten Stand. Das ist kein Vorwurf – die Lage hat sich innerhalb weniger Wochen verschoben, und viele Fachtexte aus dem Frühjahr sind an diesem Punkt nicht mehr aktuell.

Es ist aber ein brauchbarer Prüfstein: Ein Dienstleister, der die Verschiebung kennt und einordnet, verfolgt das Feld. Einer, der noch mit der alten Frist verkauft, tut es nicht.

Keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder. Die Rechtslage in diesem Feld ändert sich derzeit schnell; für den eigenen Fall gehört sie fachkundig geprüft.

Quellen