Der 2. August 2026 stand lange als der große Stichtag der KI-Verordnung im Kalender. Er ist gekommen – aber mit einem anderen Inhalt als noch im Frühjahr angenommen.
Was sich kurzfristig geändert hat
Die EU-Kommission hatte im November 2025 den sogenannten Digital Omnibus vorgeschlagen. Rat und Parlament erzielten am 7. Mai 2026 eine politische Einigung, die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 24. Juli 2026.
Die vollen Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III greifen erst ab dem 2. Dezember 2027. Für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist – Anhang I –, gilt der 2. August 2028.
Der Fahrplan im Überblick
Verbotene Praktiken nach Artikel 5 und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Unverändert in Kraft, von den Verschiebungen nicht berührt.
Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen dokumentieren und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen.
Artikel 50 wird wirksam. Vor allem aber: Die nationalen Aufsichtsbehörden können ab jetzt tätig werden und sanktionieren.
Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung, Justiz, kritische Infrastruktur. Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung.
KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist – etwa Medizinprodukte oder Maschinen.
Was seit dem 2. August 2026 dennoch gilt
- Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können. Das betrifft Chat-Assistenten unmittelbar.
- Durchsetzung und Sanktionierung. Die nationalen Aufsichtsbehörden können ab diesem Datum tätig werden. Das ist die eigentliche Zäsur.
- Pflichten für GPAI-Modelle. Anwendbar seit August 2025, durchsetzbar seit August 2026.
Warum das keine Entwarnung ist
Die Verschiebung betrifft den Zeitpunkt, nicht den Inhalt. Ein Hochrisiko-System braucht weiterhin Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung – nur eben nachweisbar ab Dezember 2027 statt ab August 2026.
Was jetzt sinnvoll ist
- Bestandsaufnahme
Welche KI-Systeme laufen tatsächlich im Haus – einschließlich der Funktionen in vorhandener Software und der Zugänge, die niemand freigegeben hat? Diese Liste fällt regelmäßig länger aus als erwartet.
- Einordnung nach Risikoklasse
Die Einstufung richtet sich nach dem Verwendungszweck, nicht nach der Technik. Dasselbe Sprachmodell ist in einer Textvorlage unreguliert und in einer Bewerbungsvorauswahl hochreguliert.
- Kennzeichnung prüfen
Chat-Assistenten, generierte Texte, Bilder. Das ist die Pflicht, die jetzt schon greift und am schnellsten umsetzbar ist.
- Kompetenznachweis dokumentieren
Die Pflicht aus Artikel 4 gilt seit Februar 2025 ohne Übergangsfrist. Nachweisen muss man im Zweifel, dass die konkret eingesetzten Systeme geschult wurden.
Was das für die Anbieterauswahl bedeutet
Angebote, die mit dem Stichtag August 2026 und drohenden Bußgeldern für Hochrisiko-Systeme werben, arbeiten mit einem überholten Stand. Das ist kein Vorwurf – die Lage hat sich innerhalb weniger Wochen verschoben, und viele Fachtexte aus dem Frühjahr sind an diesem Punkt nicht mehr aktuell.
Es ist aber ein brauchbarer Prüfstein: Ein Dienstleister, der die Verschiebung kennt und einordnet, verfolgt das Feld. Einer, der noch mit der alten Frist verkauft, tut es nicht.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder. Die Rechtslage in diesem Feld ändert sich derzeit schnell; für den eigenen Fall gehört sie fachkundig geprüft.
- Verordnung (EU) 2024/1689 im Volltext (EUR-Lex)
- Änderungsverordnung („AI Omnibus"), Amtsblatt vom 24. Juli 2026