Für die meisten Unternehmen ist Artikel 50 die erste Pflicht aus der KI-Verordnung, die im Alltag sichtbar wird. Sie ist schnell umgesetzt – wenn man weiß, wo überall.
Vier Fälle, vier Pflichten
| Fall | Wer muss informieren | Wie |
|---|---|---|
| Interaktion mit einem KI-System | Anbieter | Erkennbar bei der ersten Interaktion, nicht erst auf Nachfrage |
| Synthetische Inhalte (Text, Bild, Ton, Video) | Anbieter | Maschinenlesbar markiert – technische Umsetzung zeitlich verschoben |
| Deepfakes | Betreiber | Offenlegung, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde |
| Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | Betreiber | Offenlegung, sofern keine menschliche redaktionelle Verantwortung greift |
Wo die Kennzeichnung in der Praxis fehlt
Der Chatbot wird meist zuerst gekennzeichnet, weil er offensichtlich ist. Übersehen wird der Rest:
- Generierte Produktbilder im Shop
- Automatisch erzeugte Zusammenfassungen in Newslettern
- Sprachansagen in der Telefonanlage
- Untertitel und Übersetzungen in Videos
- Avatare und Stimmen in Schulungsmaterial
Ein klarer, wahrnehmbarer Hinweis in der jeweiligen Umgebung. Beim Chat eine Zeile über dem Eingabefeld. Beim Bild eine Bildunterschrift oder ein sichtbarer Hinweis. Es braucht keine juristische Formulierung – es braucht Verständlichkeit.
Die offene Stelle: technische Wasserzeichen
Neben der Offenlegung für Menschen sieht die Verordnung eine maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte vor. Genau dieser Teil wurde durch den AI Omnibus zeitlich nach hinten verschoben.
Zum genauen Termin der technischen Kennzeichnungspflicht widersprechen sich derzeit veröffentlichte Einschätzungen. Wer darauf eine Produktentscheidung stützt, sollte den Verordnungstext im Einzelfall prüfen lassen statt einer Sekundärquelle zu folgen – auch nicht dieser.
Unabhängig vom Termin: Verfahren wie C2PA hängen signierte Herkunftsdaten an eine Datei. Sie überstehen Weitergabe teilweise, einen Screenshot nicht. Wer sie einsetzt, sollte wissen, dass das Fehlen einer Markierung nichts beweist.
Was das für die Umsetzung heißt
- Inventur der Ausgabekanäle
Nicht: welche KI setzen wir ein. Sondern: wo landet Erzeugtes vor Menschen? Diese Frage findet die Fälle, die sonst durchrutschen.
- Standardhinweis festlegen
Eine Formulierung, die überall verwendet wird. Das spart die Diskussion je Einzelfall und macht die Kennzeichnung wiedererkennbar.
- In den Freigabeprozess einbauen
Wer Inhalte veröffentlicht, prüft die Kennzeichnung mit. Als Häkchen in der Checkliste, nicht als Erinnerung im Kopf.